Staatsanwaltschaft ermittelt schlampig, Beweise mangelhaft
Stuttgart, 17. Februar 2011: Vier der fünf Angeklagten, die am 26. Juli 2010 den leeren Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs mehrere Stunden lang friedlich und gewaltfrei besetzt hatten, wurden heute zu zehn Tagessätzen zu 5 bis 35 Euro verurteilt. Sie hatten mit der Besetzung gegen den geplanten Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes und gegen Stuttgart 21 demonstriert. Bereits zu Beginn seines Plädoyers forderte Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler einen Freispruch für einen der Angeklagten, da dieser sich nicht im Nordflügel aufgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm trotzdem einen Strafbefehl zugestellt, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.
„Wir sind mit dem Verlauf und dem Ergebnis der Verhandlung zufrieden, denn der Richter blieb im unteren Bereich des Strafmaßes; er halbierte sogar die Anzahl der Tagessätze, die die Staatsanwaltschaft beantragt hatte“, sagt Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann. „Es wäre jedoch schön gewesen, wenn das Gericht unserer Auffassung gefolgt wäre, wonach gar kein Hausfriedensbruch vorlag. In einem leerstehenden, geöffneten Gebäude, das sich im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, muss das Demonstrationsrecht Vorrang haben vor dem Hausrecht. Mit guten Gründen hätte das Gericht die Angeklagten freisprechen können.“
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