Grube leugnet das Recht auf Widerstand:
Bild am Sonntag
Süddeutsche Zeitung
Hier ein kurzer Nachhilfeunterricht für den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG (100% Staatsunternehmen):
ARTIKEL 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Bitte erklären Sie Grube höflich, aber bestimmt, dass Sie durchaus das Recht auf Widerstand haben und lesen Sie ihm Artikel 20 des Grundgesetzes vor.
(Kontakt zu Rüdiger Grube)
Sollten Sie völlig aus Versehen einmal Schwarzfahren, überweisen Sie die Gebühr in 1-Cent-Beträgen und schreiben Sie Artikel 20 des Grundgesetzes abschnittsweise in den Verwendungszweck. (1 Cent gegen Stuttgart 21)







