Trotz Verfassungsgerichts-Urteil keine Demo im Bahnhof?
Stuttgart, 1. Februar 2013: Mit fadenscheinigen bis absurden Begründungen will das Stuttgarter Ordnungsamt eine für Samstag, 11 Uhr angemeldete Versammlung von 30 Personen im Stuttgarter Hauptbahnhof untersagen. Die Parkschützer haben die Versammlung unter dem Titel ‚Prellbock-Aktion‘ zu Beginn der Woche angemeldet. Damit soll an die Prellbock-Posse erinnert werden, die die Bahn am Samstag vor drei Jahren als sogenannten Baubeginn von Stuttgart 21 inszeniert hat (Medien-Einladung zur Aktion haben Sie erhalten). Die Parkschützer gehen gerichtlich gegen das Versammlungsverbot vor.
Die städtische Behörde handelt mit dem Versammlungsverbot ausdrücklich entgegen dem Fraport-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Zur Begründung führt das Ordnungsamt an, die Situation sei nicht vergleichbar, da es im Stuttgarter Bahnhof keine ‚über den Reisebedarf hinausgehenden Einkaufsmöglichkeiten’ gebe – demnach zählen Spitzenunterwäsche, kiloschwere Kristallsteine und Zahnarztbesteck wohl zum üblichen Reisebedarf der Stuttgarter Verwaltungsbeamten. Allerdings widerspricht die Bahn selbst dieser Sicht der Dinge: Für ein Konzert im Bahnhof warb die Bahn letzten Sommer mit dem Slogan ‚Ihr Einkaufsbahnhof – Gute Geschäfte. Mehr erleben‘ (siehe Anhang).
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